Die AGBs sind deutlich und sinnvoll gegliedert, haben ein Mindest- maß an Übersichtlichkeit, sind sprachlich und inhaltlich klar, sind auf dem Bildschirm lesbar, es wird bei Vertragsschluss aus- drücklich auf die AGB hingewiesen und der Vertragspartner hat die Möglichkeit, von den AGBs in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.
Bild: nurmalso/Quelle PHOTOCASE